Freiwillige Weiterversicherung 58+
Der Versicherte, der nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der Personalvorsorgestiftung edifondo ausscheidet, weil das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber aufgelöst wurde, kann die Weiterführung der Vorsorge verlangen. Der Versicherte muss die Weiterführung der Versicherung schriftlich vor dem Austritt und unter Nachweis der durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verlangen.
Der Versicherte kann wählen, ob er nur die Risiko- oder auch die Altersvorsorge weiterführt. Die gewählte Lösung kann einmal pro Kalenderjahr geändert werden. Das Altersguthaben bleibt in der Stiftung, auch wenn die Altersvorsorge nicht weitergeführt wird.
Für weitere Informationen können Sie die Personalvorsorgestiftung kontaktieren.