Leistungen der Stiftung FAR
Versicherte, die aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil sie eine Überbrückungsrente der Stiftung FAR beziehen, haben die Möglichkeit in der Personalvorsorgestiftung edifondo zu verbleiben.
Wünscht der Versicherte trotz der bestehenden Möglichkeit der Weiterführung der Sparversicherung aus der Personalvorsorgestiftung edifondo auszutreten und seine Austrittsleistung zu beziehen, kommen die Altersleistungen zur Auszahlung, wenn der Versicherte das frühest mögliche Rücktrittsalter erreicht oder überschritten hat, keine Erwerbstätigkeit ausübt und nicht als arbeitslos gemeldet ist.